Herzlich Wilkommen

Foto der Ministerin

Liebe Brandenburgerinnen, Liebe Brandenburger,

 die Hochschulgesetzgebung ist ein dynamisches Rechtsgebiet. Neue Anforderungen erfordern regelmäßige Anpassungen. Die Gewinnung von ausreichend qualifizierten Fachkräften ist ein Beispiel für jene Herausforderungen, auf die auch das Hochschulrecht eine Antwort geben muss. Der Hochschulzugang für unterschiedlich qualifizierte Studienbewerber beispielsweise ist eine Innovation. So soll für beruflich Qualifizierte und für ausländische Studienbewerber der Hochschulzugang erleichtert werden. Diese und andere Fragen sollen Eingang finden in das Brandenburgische Hochschulgesetz. Zur Zeit befassen sich die Hochschulen mit dem ersten Entwurf, den Sie hier lesen können, und erarbeiten Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge. Danach geht der Entwurf ins Kabinett und dann in den Landtag. Doch zunächst können Sie hier bis Ende Juni Anregungen und Kritik äußern. Naturgemäß werden nicht alle Vorschläge übernommen werden können. Dennoch möchte ich Sie ermuntern, sich einzubringen in den Prozess der Gesetzesnovellierung.  Ich würde mich freuen, wenn viele von Ihnen die Chance dieser Onlinebeteiligung wahrnehmen und gute Vorschläge machen, die dann Eingang finden können in das Brandenburgische Hochschulgesetz.

Ihre Sabine Kunst
Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Arbeitsentwurf zur Novellierung: Gesetz über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz- BbgHG)

Vom 18. Dezember 2008 GVBl.I/08, [Nr. 17], S.318),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 2010 GVBl.I/10, [Nr. 35])

– Änderungsentwurf –