Veräußerung kommunalen Vermögens
Gemeinden dürfen Vermögensgegenstände in der Regel nur zum vollen Wert veräußern. Veräußerungen unter Wert müssen von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.
www.mi.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.166062.de
Anbieter: Ministerium des Innern (MI)
Themen: Verwaltung und Organisation,
