Hilfe zum Lebensunterhalt
Anspruch haben Personen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, ihren und den Lebensunterhalt ihrer Familie nicht selbst bestreiten können und auch sonst keine Hilfe von anderen bekommen.
www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.256241.de
zuletzt aktualisiert: 09.08.2012
Anbieter: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF)
Themen: Gesundheit und Soziales,
Schlagworte: Nothilfe, Sozialleistung,
