Mutterschaft: Anzeige durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich über die Schwangerschaft einer Beschäftigten zu unterrichten. Die Meldung ist auch online möglich.
bb.osha.de/de/gfx/good_practice/mutterschutz.php
Online-Verfahren: kann teilweise oder vollständig über das Internet abgewickelt werden.
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zuletzt aktualisiert: 05.10.2012
Anbieter: Landesamt für Arbeitsschutz (LAS)
Themen: Arbeit und Wirtschaft,
Schlagworte: Arbeitsschutz, Schwangerschaft,
