Sprengstoff: Anzeige des Verkaufs von Feuerwerk
Wer erstmals Kleinst- bzw. Kleinfeuerwerk verkaufen will, muss das rechtzeitig anzeigen. Ihre Anzeige an die zuständige Behörde können Sie hier online vornehmen.
bb.osha.de/de/gfx/good_practice/feuerwerk_anzeige_verkauf.php
Online-Verfahren: kann teilweise oder vollständig über das Internet abgewickelt werden.
Wir bieten Ihnen auch eine Übersicht über sämtliche Online-Verfahren auf diesem Portal.
zuletzt aktualisiert: 05.12.2012
Anbieter: Landesamt für Arbeitsschutz (LAS)
Themen: Arbeit und Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit,
Schlagworte: Arbeitsschutz, Feuerwerk,
