Grundstück
Kommentierte Links:
- Pflanzenschutz: Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (3) Pflanzenschutzgesetz —
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Die Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland im Land Brandenburg können Sie hier online beantragen. - Verbraucherzentrale berät bei Hochwasserschäden —
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Betroffene können sich montags bis freitags, 09:00 bis 16:00 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 100 3711 beraten lassen.
