Datenschutz
Adresssammlungen:
Kommentierte Links:
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Datenschutz: Auskunftsantrag nach Verfassungsschutzgesetz
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Nach § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes (BbgVerfSchG) erteilt die Verfassungsschutzbehörde unentgeltlich Auskunft über die zur Antrag stellenden Person gespeicherten Daten.
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Elektronisches Wasserbuch
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Wer alte Rechte oder Befugnisse an Gewässern hat, muss sich bis 1. März 2013 in das Wasserbuch eintragen lassen. Mehr Informationen und das Formular für die Anmeldung finden Sie hier:
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Gerichtliche Mediation
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Freiwilliges Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung besonders geschulter richterlicher Mediatoren und Mediatorinnen ihren Konflikt selbstständig lösen können.
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Zuständigkeit beim Datenschutz
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Wie die Einhaltung des Datenschutzes in Brandenburg kontrolliert wird und an wen Sie sich wenden können.