Elektronisches Grundbuch
Die Einsichtnahme ist kostenpflichtig und an die Erfüllung von Zulassungskriterien geknüpft.
Die Teilnahme an diesem Verfahren bedarf der Genehmigung des Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, die auf Antrag erteilt wird.
Nähere Informationen zum Abrufverfahren und die anfallenden Gebühren sowie die Antragsformulare für die Zulassung zum Abrufverfahren finden Sie unter folgendem Link:
www.olg.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=239470&template=seite_olg_.....
Online-Verfahren: kann teilweise oder vollständig über das Internet abgewickelt werden.
Wir bieten Ihnen auch eine Übersicht über sämtliche Online-Verfahren auf diesem Portal.
zuletzt aktualisiert: 15.08.2012
Anbieter: Ministerium der Justiz (MdJ)
Themen: Bauen und Wohnen,
Schlagworte: Gericht, Grundstück, Notarin/Notar,
