Online-Verfahren: Buchstabe E
Die hier zusammengestellten Anliegen können Sie zumindest teilweise über das Internet erledigen. Im Einzelfall kann es dennoch notwendig sein, dass Sie Unterlagen nachträglich ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg übersenden müssen. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um ein Angebot der Landesverwaltung handelt. Für die meisten Ihrer Anliegen sind jedoch die Kommunen zuständig. Nutzen Sie den Zuständigkeitsfinder, um die richtige Stelle zu finden.
- Einheitlicher Ansprechpartner — mehr
- Sie möchten eine Dienstleistung im Land Brandenburg anbieten? Der Einheitliche Ansprechpartner für Brandenburg (EAP Bbg) hilft mit Informationen und beim Regeln der nötigen Verwaltungsangelegenheiten.
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach — mehr
- Bei welchen Gerichten in Brandenburg Sie Ihre Schriftsätze über Internet einreichen können, erfahren Sie hier.
- EC- oder Kreditkarte: Anzeige bei Verlust — mehr
- Informieren Sie Ihr Kreditinstitut und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, damit die Daten an die Sperrdatei KUNO der Handelsunternehmen übermittelt werden können.
- Elektronisches Grundbuch — mehr
- Die Einsichtnahme ist kostenpflichtig und an die Erfüllung von Zulassungskriterien geknüpft.
