Online-Verfahren: Buchstabe M
Die hier zusammengestellten Anliegen können Sie zumindest teilweise über das Internet erledigen. Im Einzelfall kann es dennoch notwendig sein, dass Sie Unterlagen nachträglich ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg übersenden müssen. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um ein Angebot der Landesverwaltung handelt. Für die meisten Ihrer Anliegen sind jedoch die Kommunen zuständig. Nutzen Sie den Zuständigkeitsfinder, um die richtige Stelle zu finden.
- Mutterschaft: Anzeige durch den Arbeitgeber — mehr
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich über die Schwangerschaft einer Beschäftigten zu unterrichten. Die Meldung ist auch online möglich.
- Maerker: Online-Service für Bürger und Kommunen — mehr
- Brandenburger Bürgerinnen und Bürger können über das Internet ihre Kommunen schnell und unkompliziert auf festgestellte Probleme in Ordnungsangelegenheiten hinweisen.
- Mahnantrag online — mehr
- Beschleunigtes Mahnverfahren per Internet - besonders geeignet für Unternehmen, Inkassobüros, Anwaltskanzleien.
