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Online-Verfahren: Buchstabe S

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Die hier zusammengestellten Anliegen können Sie zumindest teilweise über das Internet erledigen. Im Einzelfall kann es dennoch notwendig sein, dass Sie Unterlagen nachträglich ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg übersenden müssen. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um ein Angebot der Landesverwaltung handelt. Für die meisten Ihrer Anliegen sind jedoch die Kommunen zuständig. Nutzen Sie den Zuständigkeitsfinder, um die richtige Stelle zu finden.

Schwerbehindertenausweis: Erstantragmehr
Ihren Antrag auf Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung und auf Ausstellung eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen können Sie hier online stellen.
Steuer: Elektronische Steuererklärung ELSTERmehr
Kostenlose Software ElsterFormular 2012 für elektronische Steuererklärung ab sofort verfügbar und kann im Internet heruntergeladen oder auf CD-Rom in allen Finanzämtern abgeholt werden.
Schwerbehindertenausweis: Änderungsantragmehr
Bei Verschlimmerung einer festgestellten Beeinträchtigung oder bei neu hinzugetretener Beeinträchtigung - Ihren Antrag können Sie hier online stellen.
Sprengstoff: Anzeige des Verkaufs von Feuerwerkmehr
Wer erstmals Kleinst- bzw. Kleinfeuerwerk verkaufen will, muss das rechtzeitig anzeigen. Ihre Anzeige an die zuständige Behörde können Sie hier online vornehmen.
Sonn- und Feiertag: Genehmigung der Beschäftigungmehr
Arbeitgeber können hier ihren Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen über Internet stellen (§ 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG).
Straftat oder Ordnungswidrigkeit: Strafanzeigemehr
Bitte erstatten Sie nur dann eine Anzeige, wenn Sie tatsächlich davon ausgehen, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Sprengstoff: Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetzmehr
Wer privat mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, zum Beispiel Jäger oder Sportschützen, muss eine behördliche Erlaubnis einholen - mit Antragsformular.
Sprengstoff: Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetzmehr
Hier erfahren Sie, wer einen solchen Befähigungsschein braucht und wo er beantragt werden muss - mit Antragsformular.
Sprengstoff: Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetzmehr
Wer gewerbsmäßig Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen hat oder diese in Verkehr bringen will, braucht dafür eine Erlaubnis. Ihren Antrag können Sie hier stellen.
Sprengstoff: Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetzmehr
Unternehmen, die mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu tun haben, können ihre Anzeige auch online erstatten.