Schülerbeförderung

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für die Schülerbeförderung zuständig. Sie sorgen für die Beförderung zu öffentlichen und freien Schulen oder erstatten die Fahrtkosten.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für die Schülerbeförderung zuständig. Sie sorgen für die Beförderung zu öffentlichen und freien Schulen oder erstatten die Fahrtkosten.


zuletzt aktualisiert: 07.04.2021

Anbieter:Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Themen: Lernen und Ausbilden, Reisen und Verkehr
Schlagwörter: Schule, Landkreis, Zuschuss