Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

Der Landessammelvertrag zur Unfallversicherung gewährt ehrenamtlich oder freiwillig Engagierten im Land Brandenburg Versicherungsschutz.

Der Landessammelvertrag zur Unfallversicherung gewährt ehrenamtlich oder freiwillig Engagierten im Land Brandenburg Versicherungsschutz.


zuletzt aktualisiert: 28.12.2020

Anbieter:Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Themen:
Schlagwörter: Ehrenamt