Leistungen A-Z

 

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.

 
Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen.
Ort suchen

Wo wird in der Kommune eine Aids-Beratung angeboten?

Ihre zuständige Stelle

Bitte geben Sie einen Ort (oder Postleitzahl) an, in dem Sie die Leistung suchen. Ort suchen
  • Formulare

    Übermittlung nichtnamentlicher Meldungen an das RKI (Labormeldepflicht nach § 7 Abs. 3 IfSG)


  • Ausführliche Beschreibung

    Die Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI`s) wird in Brandenburg von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung freier Träger angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.

    Themen der Beratung können z. B. sein:

    • Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
    • Safer Sex Regeln
    • Risiko-Einschätzung
    • HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
    • Risiken im Bereich Prostitution
    • Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
    • Ansteckungsrisiken im Alltag
    • AIDS-Angst
    • Umgang mit positivem Testergebnis
    • Leben mit HIV
    • Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)

    Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen.

  • Voraussetzungen

    Qualitätssicherung durch ausgebildetes Fachpersonal

  • Erforderliche Unterlagen

    Keine

  • Gebühren

    Keine

  • Ablauf

    Ggf. vorherige Terminvereinbarung (keine Pflicht), ausführliches Beratungsgespräch, Test, nach Vorliegen des Laborergebnisses erfolgt die Ergebnismitteilung und ggf. eine erneute Beratung und Vermittlung zur medizinischen und therapeutischen Behandlung

  • Bearbeitungsdauer

    Dokumentation über Beratung, Testung und Ergebnis- und ggf. Meldung an das RKI: ca. 30 Minuten pro Fall

  • Fristen

    Nach einem Risikokontakt, also etwa nach ungeschütztem Sex dauert es – je nach Testverfahren – ca. sechs Wochen , bevor eine HIV-Infektion mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das hängt auch mit dem Verlauf der Infektion zusammen, denn erst wenn sich das HI-Virus im Körper ausbreitet, kommt es zu einer nachweisbaren Immunantwort auf die Infektion.

  • Zuständigkeit

    Zuständig sind die Gesundheitsämter der Landkreise / kreisfreien Städte

  • Rechtsgrundlage(n)
  • Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

  • Fachlich freigegeben am
    05.11.2021