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Abfallentsorgernummer beantragen
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Ihre zuständige Stelle
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Formulare
Land Brandenburg:
per Mail: identnummern(at)sbb-mbh.de oder per Brief
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Ausführliche Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
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Voraussetzungen
Land Brandenburg:
genehmigte und errichtete Entsorgungsanlage
positives Votum der Überwachungsbehörde
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Erforderliche Unterlagen
Land Brandenburg:
- Formloser Antrag mit Kontaktdaten
- Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
- Seite 1 der Genehmigung für die Entsorgungsanlage
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Gebühren
Land Brandenburg:
Für die Erteilung einer Entsorgernummer 100,- €, für die Änderung 25,- €, jeweils zuzügl. MwSt.
Für die zugehörige Sekundärerzeugernummer 70,- € für die Erteilung und 25,- € für die Änderung, jeweils zuzügl. MwSt
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Ablauf
Land Brandenburg:
Nach Antragstellung wird ein Votum der zuständigen Überwachungsbehörde eingeholt.
Erstellung Kostenfestsetzungsbescheid
Nach Zahlungseingang Versand des Bescheides
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Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
ca. 2 Wochen
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Fristen
Land Brandenburg:
keine
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Zuständigkeit
SBB Sonderabfallgesellschaft mbH
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Weitere Ansprechpunkte
Bei SBB Frau Rettschlag, Frau Hagen, Herr Dr. Döring
- Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
Land Brandenburg:
Nur im Bescheid
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Hinweise
Land Brandenburg:
Eine Entsorgernummer wird in der Regel zusammen mit einer sekundär Abfallerzeugernummer vergeben.
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Fachlich freigegeben am
12.09.2022