Mitwirkung – Wählen mit 16
Jugendliche ab 16 Jahren können sich im Land Brandenburg an Kommunal- und Landtagswahlen sowie Volksbegehren beteiligen, ihre Stimme hat Gewicht. Dafür wurde das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt.
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zuletzt aktualisiert: 07.01.2019
Anbieter: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Themen: Lernen und Ausbilden,
Schlagworte: Wahl,