Prüfstellen nach 1. Bundesimmionsschutzverordnung
Die am 22. März 2010 in Kraft getretene Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) fordert gemäß § 13 Absatz 3, dass die für die Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen eingesetzten Messeinrichtungen halbjährlich einmal von einer nach Landesrecht zuständigen Behörde bekannt gegebenen Stelle zu überprüfen sind.
https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/immissionsschutz/anlagenueb.....
Themen: Umwelt und Verbraucherschutz,