Arbeitsmedizinische Vorsorge: Ausnahmegenehmigung
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mehr Auch Ärztinnen und Ärzte ohne Facharztausbildung für Arbeitsmedizin können zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge zugelassen werden. Arbeitgeber können das hier beantragen.
Bauvorankündigung durch den Bauherrn
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mehr Die Einrichtung einer Baustelle können Sie unter nachfolgendem Link auch online gegenüber der zuständigen Behörde ankündigen.
ELiA - Elektronischer immissionsschutzrechtlicher Antrag
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mehr Mit ELiA können Betriebe oder die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros den Antrag elektronisch erstellen und verschlüsselt und authentifiziert versenden. Das Verfahren ist kostenlos.
Mutterschaft: Anzeige durch den Arbeitgeber
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mehr Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich über die Schwangerschaft einer Beschäftigten zu unterrichten. Die Meldung ist auch online möglich.
Mutterschutz
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mehr Das neue Mutterschutzgesetz bezieht erstmals Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen ein. Viele Neuerungen gibt es auch beim Arbeitsschutz.
Sonn- und Feiertag: Genehmigung der Beschäftigung
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mehr Arbeitgeber können hier ihren Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen über Internet stellen (§ 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG).
Sprengstoff: Anzeige des Verkaufs von Feuerwerk
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mehr Wer erstmals Kleinst- bzw. Kleinfeuerwerk verkaufen will, muss das rechtzeitig anzeigen. Ihre Anzeige an die zuständige Behörde können Sie hier online vornehmen.
Sprengstoff: Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
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mehr Wer privat mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, zum Beispiel bei der Jagd oder im Sport, muss eine behördliche Erlaubnis einholen. Hier können Sie die Erlaubnis beantragen.
Sprengstoff: Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz
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mehr Wer gewerbsmäßig Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen hat oder diese in Verkehr bringen will, braucht dafür eine Erlaubnis. Ihren Antrag können Sie hier stellen.
Umgang mit Airbags und Gurtstraffer-Einheiten
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mehr Betriebe, die mit Airbags oder Gurtstraffern umgehen, z. B. lagern, ein- oder ausbauen, müssen das mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit dem Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) anzeigen.