Anforderungen an Flaggen
- Kommunalflaggen zeigen das jeweilige Wappen der Kommune. Das Flaggentuch kann einfarbig, gestreift (bis zu drei Streifen) oder geviert (Teilung in vier gleichmäßige Flächen) sein.
- Die Farben der Flaggenstreifen müssen den Hauptfarben des Wappens entsprechen. Die Farben der Schildfiguren rangieren vor denen des Schildes.
- Je nach Aufhängungsart der Flagge (Hissflagge oder Banner) ändert sich die Anordnung der Streifen.
Hinweis: Muster 7 - 14 der Verordnung über kommunale Hoheitszeichen.
Themen: Verwaltung und Organisation,
Schlagworte: Gemeinde, Hoheitszeichen, Landkreis,