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Abfall
Adresssammlungen:
Kommentierte Links:
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Abfall: Entsorgungsverfahren für gefährliche Abfälle
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Komplett papierloses Verfahren für alle in Brandenburg und Berlin, die gefährliche Abfälle gewerblich erzeugen, befördern und entsorgen.
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Abfallbilanzen
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Überblick zum Aufkommen und zur Entsorgung von Siedlungsabfällen, die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Land und Kommunen) entsorgt wurden.
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Abfallentsorgung - Entsorgungsfachbetriebe
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Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Arbeit der Entsorgergemeinschaften
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Abfalltransport: Anzeige
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Wer Abfälle sammelt, befördert, handelt oder makelt, muss diese Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen. Hier können Sie Ihre Anzeige online erstatten:
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Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
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Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV)
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Holzfeuer im Freien
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Was Sie beim Abbrennen von kleinen Lagerfeuern beachten müssen: Was darf draußen verbrannt werden? Welche Abstände sind einzuhalten? Wann ist ein Feuer genehmigungsfrei?
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Maerker App
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Maerker Brandenburg gibt es als App für Android, iOS und Windows Phone zum Download für Smartphones und Tablets. Die App ist kostenlos.
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Neu bei Maerker: Cottbus
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Seit Kurzem beteiligt sich auch die kreisfreie Stadt Cottbus am Bürgerservice der Brandenburger Kommunen. Damit ist Cottbus die 118. Kommune in der Maerker-Gemeinschaft.
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Neue Maerker-Kommune: Spremberg/Grodk
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Seit Kurzem beteiligt sich auch die Stadt Spremberg (Landkreis Spree-Neiße) am Online-Bürgerservice der Brandenburger Kommunen.
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Online-Service Maerker Brandenburg
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Hier können Sie Brandenburger Kommunen schnell und unkompliziert mitteilen, wo Sie Probleme oder Mängel in der Infrastruktur entdeckt haben.
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Portal: Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
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Hier können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben und deren Verfahrensstand informieren
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Sachverständige für den Umweltschutz
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Bekanntgabe von sachverständigen Stellen zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen nach §§ 26 und 29b BImSchG
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Wohin mit Gartenabfall?
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Pflanzliche Abfälle dürfen ausschließlich auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, oder in einer Kompostieranlage entsorgt werden.