Afrikanische Schweinepest (ASP)
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mehr Welche Vorkehrungen getroffen werden können, um das Einschleppen der ASP in die Haus- und Wildschweinepopulation Brandenburgs zu vermeiden oder frühzeitig zu erkennen.
Agrarbericht online
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mehr Aktuelle Zahlen und Fakten zu den Leistungen der Landwirtschaft in Brandenburg
Alles im grünen Bereich?
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mehr Der Leitfaden stellt 14 „Grüne Berufe“ vor, in denen sich junge Leute ausbilden lassen können. Außerdem informiert er über das Freiwillige Ökologische Jahr in Brandenburg.
Daten zur Gentechnik
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mehr Ergebnisse der Untersuchungen von konventionellem Saatgut auf gentechnisch veränderte Bestandteile
Eigentums- und Diebstahlschutz
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mehr Erfahren Sie, wie die Täter vorgehen, und beugen dem Einbruch selbst vor. Die Polizei bietet zum Beispiel technische Beratung vor Ort an. Hier finden Sie auch Informationen, was staatlich gefördert wird.
Faltblatt Landwirtschaft
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mehr Informationen zu den Aufgaben und Ansprechpartnern der Abteilung Landwirtschaft beim Landesamt
Förderung: Bienenhaltung
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mehr Wer kann unter welchen Voraussetzungen gefördert werden? Was wird gefördert? Wer nimmt den Antrag entgegen?
Förderung: Blühstreifen auf den Feldern
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mehr An 18. November 2019 werden Förderanträge im Rahmen der Herbstantragstellung von den Landwirtschaftsämtern entgegengenommen. Antragsende: 16. Dezember 2019
Förderung: Insektenschutz
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mehr Gefördert werden ein- und mehrjährige Blüh- oder Ackerrandstreifen. Die Streifen dienen Nützlingen, Bienen oder anderen Wildtieren als Wirts-, Nahrungs- oder Schutzpflanzen.
Freiwilliges Ökologisches Jahr - FÖJ
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mehr Interessierte Menschen im Alter zwischen dem 16. und vollendeten 27. Lebensjahr können in Einrichtungen sowie bei regional und überregional tätigen Vereinen und Verbänden einen freiwilligen ökologischen Dienst leisten.
Milchtankstellen in Brandenburg
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mehr Im Land Brandenburg können Sie sich Frischmilch direkt ab Hof von der Zapfsäule holen. Adressen und Kontakte von Milchtankstellen finden Sie hier:
Pflanzenschutz: Genehmigung im Einzelfall
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mehr Wollen Sie ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel in einem Anwendungsgebiet außerhalb der Zulassung verwenden, brauchen Sie gem. § 22 (2) Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) eine Genehmigung.