Brandenburger Adler - Wappen und Logo
Hoheitszeichen oder Gemeinschaftslogo: Wer darf was verwenden?
Seit 1991 wird im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Brandenburg unser Wappen festgelegt. Welche öffentlichen Einrichtungen das Landeswappen führen dürfen, regelt die Hoheitszeichenverordnung. Unternehmen, Verbände und andere Interessierte können hingegen bei der Staatskanzlei die Genehmigung einholen, das Gemeinschaftslogo zu nutzen. Hier erhalten Sie das von Ihnen benötigte Grafikformat:
www.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.378503.de
zuletzt aktualisiert: 04.01.2019
Themen: Arbeit und Wirtschaft, Verwaltung und Organisation,
Schlagworte: Hoheitszeichen,