Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug nicht in vollem Umfang den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO entspricht.
www.lbv.brandenburg.de/stvzo_ausnahm.htm
zuletzt aktualisiert: 21.08.2018
Anbieter: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
Themen: Reisen und Verkehr,
Schlagworte: Kraftfahrzeug, Sachverständige,