Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist jegliches Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen anzeigepflichtig. Wird dabei mit gefährlichen Abfällen umgegangen, ist hierfür sogar eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Näheres dazu regelt die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), die am 10. Dezember 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Weitere Informationen unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/abfaev/
Themen: Arbeit und Wirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz,
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