Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, im Falle von Krankheit und Betreuungsbedürftigkeit nicht mehr in vollem Umfang entscheidungs- und handlungsfähig zu sein. Überlassen Sie es nicht dem Zufall, wer dann Ihre rechtlichen Angelegenheiten regelt. Rechtzeitig vorzusorgen für Unvorhersehbares, wie Krankheiten oder Unfälle, oder für altersbedingte Gebrechen, ist Ausdruck eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Handelns.
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Themen: Gesundheit und Soziales, Familie und Partnerschaft,
Schlagworte: Behinderung, Krankenhaus, Pflege, Unfall, Vorsorge,