Behördenschlüsselnummer
Wie setzt sich die amtliche Behördenschlüsselnummer im Land Brandenburg zusammen?
Die amtliche Behördenschlüsselnummer ist landeseinheitlich sechsstellig und wie folgt aufgebaut:
- die 1. und 2. Stelle bezeichnen das Ressort (Ministerium)
- die 3. Stelle bezeichnet die Art der Einrichtung, wobei hier nur 6 Ziffern vergeben werden
- die Ziffer 1 bezeichnet die Oberste Landesbehörde
- die Ziffer 2 bezeichnet Landesoberbehörden
- die Ziffer 3 bezeichnet Untere Landesbehörden
- die Ziffer 4 bezeichnet Einrichtungen des Landes
- die Ziffer 5 bezeichnet Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes
- die Ziffer 6 bezeichnet Landesbetriebe und Landeskliniken, die 4. bis 6. Stelle bezeichnen die laufende Nummer.
In Brandenburg sind nur die Behörden und Einrichtungen verschlüsselt worden, die lt. Landesorganisationsgesetz (LOG) zur unmittelbaren Landesverwaltung gehören. Bei Einrichtungen der mittelbaren Landesverwaltung entfällt der Schlüssel.
Beispiele: Beispiel: 03 6 601 - Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB)
03 |
Ressort |
Ministerium des Innern |
03 6 |
Art der Einrichtung |
Landesbetrieb |
03 6 601 |
Name der Einrichtung |
Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB) |
Tipp: Die Behördenschlüsselnummern finden Sie im Behördenverzeichnis. Die Einführung des 6-stelligen Behördenschlüssels im Jahre 1993 sollte zur Ablösung zahlreicher Schlüsselnummern in einzelnen Ressorts und Landeseinrichtungen führen, um mit einem nunmehr einheitlichen Behördenschlüssel die Arbeit – Abstimmungen und Vergleiche – zwischen den Behörden des Landes zu erleichtern und zu rationalisieren.
zuletzt aktualisiert: 01.12.2010
Anbieter: Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK)
Themen: Verwaltung und Organisation,
Schlagworte: Infrastruktur,