Angebot
Pflanzliche Abfälle dürfen ausschließlich auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, oder in einer Kompostieranlage entsorgt werden.
zuletzt aktualisiert: 15.04.2021
Anbieter: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Themen: Umwelt und Verbraucherschutz,
Schlagworte: Abfall, Garten, Naturschutz,