Angebot
Pflanzliche Abfälle dürfen ausschließlich auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, oder in einer Kompostieranlage entsorgt werden.
zuletzt aktualisiert: 25.11.2019
Anbieter: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Themen: Umwelt und Verbraucherschutz,
Schlagworte: Abfall, Garten, Naturschutz,