Angebot
Quelle
Die Polizei wird hier im Rahmen ihrer Eilzuständigkeit nur tätig, wenn die formell zuständige Behörde, wie zum Beispiel das Ordnungsamt, nicht erreichbar ist (Nachtzeit/Wochenende).
zuletzt aktualisiert: 09.04.2020
Anbieter: Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK)
Themen: Ordnung und Sicherheit,
Schlagworte: Lärm, Nachbarschaft, Polizei,