Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens
Für den Bau oder die wesentliche Änderung von bestimmten Verkehrsanlagen, z.B. Bundes-, Landes-, Kreisstraßen, Eisenbahnen, Straßenbahnen, ist ein Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben.
Im Planfeststellungsverfahren werden alle von dem Vorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange miteinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen.
www.lbv.brandenburg.de/685.htm
zuletzt aktualisiert: 17.08.2018
Anbieter: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
Themen: Reisen und Verkehr, Bauen und Wohnen,
Schlagworte: Gemeinde, Infrastruktur,