Pflanzenschutz: Antrag auf Sachkundenachweis
Wer beruflich mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hat, muss nach § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat besitzen.
Diesen können Sie auch online beantragen.
www.pflanzenschutz-skn.de/dislservice/faces/index.xhtml
Online-Verfahren: kann teilweise oder vollständig über das Internet abgewickelt werden.
Wir bieten Ihnen auch eine Übersicht über sämtliche Online-Verfahren auf diesem Portal.
zuletzt aktualisiert: 12.09.2019
Anbieter: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Themen: Lernen und Ausbilden, Umwelt und Verbraucherschutz,
Schlagworte: Pflanzenschutz, Sachverständige,