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Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in der Kita (analog bei Tageseltern) oder Schule die Masernimpfungen nachweisen müssen.
zuletzt aktualisiert: 28.07.2020
Anbieter: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Themen: Gesundheit und Soziales,
Schlagworte: Kinderbetreuung, Schule, Schutzimpfung,