Nutzung des Luftraums

Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) beinhalten die Regeln für die Teilnahme am Luftverkehr.

Viele Bestimmungen gelten nicht nur beim Führen „richtiger“ Luftfahrzeuge, sondern sind auch beim Betrieb von Drohnen oder beim Steigenlassen von Drachen oder Kinderluftballonen zu befolgen. 
 

Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) beinhalten die Regeln für die Teilnahme am Luftverkehr.

Viele Bestimmungen gelten nicht nur beim Führen „richtiger“ Luftfahrzeuge, sondern sind auch beim Betrieb von Drohnen oder beim Steigenlassen von Drachen oder Kinderluftballonen zu befolgen. 
 


zuletzt aktualisiert: 07.04.2021

Anbieter:Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Themen: Ordnung und Sicherheit, Reisen und Verkehr
Schlagwörter: Luftverkehr