Nutzung des Luftraums
Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) beinhalten die Regeln für die Teilnahme am Luftverkehr.
Viele Bestimmungen gelten nicht nur beim Führen „richtiger“ Luftfahrzeuge, sondern sind auch beim Betrieb von Drohnen oder beim Steigenlassen von Drachen oder Kinderluftballonen zu befolgen.
Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) beinhalten die Regeln für die Teilnahme am Luftverkehr.
Viele Bestimmungen gelten nicht nur beim Führen „richtiger“ Luftfahrzeuge, sondern sind auch beim Betrieb von Drohnen oder beim Steigenlassen von Drachen oder Kinderluftballonen zu befolgen.
zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Anbieter: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Themen: Ordnung und Sicherheit, Reisen und Verkehr Schlagwörter: Luftverkehr