Schülerbeförderung
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für die Schülerbeförderung zuständig. Sie sorgen für die Beförderung zu öffentlichen und freien Schulen oder erstatten die Fahrtkosten.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für die Schülerbeförderung zuständig. Sie sorgen für die Beförderung zu öffentlichen und freien Schulen oder erstatten die Fahrtkosten.
zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Anbieter: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Themen: Lernen und Ausbilden, Reisen und Verkehr Schlagwörter: Schule, Landkreis, Zuschuss