Förderung: Mobilitätsangebote

Unterstützt werden Projekte, mit denen neue innovative Mobilitätsangebote entwickelt und umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger.

Unterstützt werden Projekte, mit denen neue innovative Mobilitätsangebote entwickelt und umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger.
zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Anbieter: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Themen: Reisen und Verkehr Schlagwörter: Infrastruktur, Förderprogramm, Landkreis, Zuschuss