Masernschutz
Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in der Kita (analog bei Tageseltern) oder Schule die Masernimpfungen nachweisen müssen.
Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in der Kita (analog bei Tageseltern) oder Schule die Masernimpfungen nachweisen müssen.
zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Anbieter: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Themen: Gesundheit und Soziales Schlagwörter: Schule, Kinderbetreuung, Schutzimpfung