Schlichten im Streitfall

Bei einem Schlichtungsverfahren bemüht sich eine neutrale Person um eine außergerichtliche Verständigung der streitenden Parteien.

Bei einem Schlichtungsverfahren bemüht sich eine neutrale Person um eine außergerichtliche Verständigung der streitenden Parteien.


zuletzt aktualisiert: 08.04.2021

Anbieter:Ministerium der Justiz
Themen: Ordnung und Sicherheit
Schlagwörter: Nachbarschaft, Schiedsstelle