Schlichten im Streitfall
Bei einem Schlichtungsverfahren bemüht sich eine neutrale Person um eine außergerichtliche Verständigung der streitenden Parteien.
Bei einem Schlichtungsverfahren bemüht sich eine neutrale Person um eine außergerichtliche Verständigung der streitenden Parteien.
zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Anbieter: Ministerium der Justiz Themen: Ordnung und Sicherheit Schlagwörter: Nachbarschaft, Schiedsstelle