Arbeitsmedizinische Vorsorge: Ausnahmegenehmigung

Auch Ärztinnen und Ärzte ohne Facharztausbildung für Arbeitsmedizin können zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge zugelassen werden. Arbeitgeber können das hier beantragen.

Auch Ärztinnen und Ärzte ohne Facharztausbildung für Arbeitsmedizin können zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge zugelassen werden. Arbeitgeber können das hier beantragen.


zuletzt aktualisiert: 09.04.2021

Anbieter:Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Themen: Arbeit und Wirtschaft, Gesundheit und Soziales
Schlagwörter: Arbeitsschutz, Arzt/ Ärztin, Vorsorge