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Die Polizei wird hier im Rahmen ihrer Eilzuständigkeit nur tätig, wenn die formell zuständige Behörde, wie zum Beispiel das Ordnungsamt, nicht erreichbar ist (Nachtzeit/Wochenende).

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zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Anbieter: Ministerium des Innern und für Kommunales Themen: Ordnung und Sicherheit Schlagwörter: Polizei, Nachbarschaft, Lärm