Straftat oder Ordnungswidrigkeit: Strafanzeige

Bitte erstatten Sie nur dann eine Anzeige, wenn Sie tatsächlich davon ausgehen, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt.

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zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Anbieter: Ministerium des Innern und für Kommunales Themen: Ordnung und Sicherheit Schlagwörter: Polizei, Kriminalität