Sonn- und Feiertag: Genehmigung der Beschäftigung
Arbeitgeber können hier ihren Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen über Internet stellen (§ 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG).
Arbeitgeber können hier ihren Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen über Internet stellen (§ 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG).
zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Anbieter: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Themen: Arbeit und Wirtschaft Schlagwörter: Arbeitsschutz