Mutterschaft: Anzeige durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich über die Schwangerschaft einer Beschäftigten zu unterrichten. Die Meldung ist auch online möglich.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich über die Schwangerschaft einer Beschäftigten zu unterrichten. Die Meldung ist auch online möglich.
zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Anbieter: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Themen: Arbeit und Wirtschaft Schlagwörter: Arbeitsschutz, Schwangerschaft