E-Roller und Co

Das Bild zeigt das Logo der Polizei Brandenburg: einen Polizei-Stern, der den Brandenburger Adler umschließt.

Erlaubt sind Fahrten auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Nur wenn diese fehlen, darf auf der Fahrbahn gerollt werden. Was darüber hinaus bei der Nutzung und beim Kauf von Elektrokleinstfahrzeugen zu beachten ist, erfahren Sie hier:

Das Bild zeigt das Logo der Polizei Brandenburg: einen Polizei-Stern, der den Brandenburger Adler umschließt.

Erlaubt sind Fahrten auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Nur wenn diese fehlen, darf auf der Fahrbahn gerollt werden. Was darüber hinaus bei der Nutzung und beim Kauf von Elektrokleinstfahrzeugen zu beachten ist, erfahren Sie hier:


zuletzt aktualisiert: 14.02.2023

Anbieter:Ministerium des Innern und für Kommunales
Themen: Ordnung und Sicherheit, Reisen und Verkehr
Schlagwörter: Polizei, Straße