Pflanzenschutz: Antrag auf Sachkundenachweis

Wer beruflich mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hat, muss nach § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat besitzen. Diesen können Sie auch online beantragen.

Wer beruflich mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hat, muss nach § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat besitzen. Diesen können Sie auch online beantragen.


Anbieter:Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Themen: Lernen und Ausbilden, Umwelt und Verbraucherschutz
Schlagwörter: Pflanzenschutz, Sachverständige