Novavax-Impfung

Noch nicht-immunisierte Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen können das Impfangebot mit dem neuen Impfstoff zuerst nutzen. Sie müssen eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen können, um sich in einer Impfstelle mit Noavavax impfen zu lassen – sobald der Impfstoff zur Verfügung steht.

Noch nicht-immunisierte Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen können das Impfangebot mit dem neuen Impfstoff zuerst nutzen. Sie müssen eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen können, um sich in einer Impfstelle mit Noavavax impfen zu lassen – sobald der Impfstoff zur Verfügung steht.


zuletzt aktualisiert: 17.02.2022

Anbieter:Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Themen: Gesundheit und Soziales
Schlagwörter: Krankenhaus, Pflege, Heim, Schutzimpfung, Vorsorge