Schulen in freier Trägerschaft: Hilfe bei Energiekosten

Dargestellt ist eine Münze, mit einem Eurozeichen und links dahinter sind vier aufgestapelte Münzen.

Freie Schulträger erhalten die Energiekostenhilfe als sogenannte Billigkeitsleistung direkt - ohne Antrag - ausgezahlt.  Die Auszahlung der Mittel erfolgt zeitnah.

Dargestellt ist eine Münze, mit einem Eurozeichen und links dahinter sind vier aufgestapelte Münzen.

Freie Schulträger erhalten die Energiekostenhilfe als sogenannte Billigkeitsleistung direkt - ohne Antrag - ausgezahlt.  Die Auszahlung der Mittel erfolgt zeitnah.


zuletzt aktualisiert: 22.05.2023

Anbieter:Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Themen: Lernen und Ausbilden
Schlagwörter: Finanzen, Energie, Schule