Steuer: Photovoltaikanlagen

Dargestellt ist das Euro-Zeichen, umschlossen von einem runden Rahmen.

Wer eine kleinere Photovoltaikanlage in Eigentum oder Miteigentum betreibt, hat rückwirkend zum 1. Januar 2022 steuerliche Erleichterungen.

Dargestellt ist das Euro-Zeichen, umschlossen von einem runden Rahmen.

Wer eine kleinere Photovoltaikanlage in Eigentum oder Miteigentum betreibt, hat rückwirkend zum 1. Januar 2022 steuerliche Erleichterungen.


zuletzt aktualisiert: 23.01.2023

Anbieter:Ministerium der Finanzen und für Europa
Themen: Arbeit und Wirtschaft
Schlagwörter: Energie, Steuer