Sachspenden: Keine Umsatzbesteuerung

Dargestellt ist das Euro-Zeichen, umschlossen von einem runden Rahmen.

Für Sachspenden des Einzelhandels an steuerbegünstigte Organisationen fällt vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2021 keine Umsatzsteuer an.

Dargestellt ist das Euro-Zeichen, umschlossen von einem runden Rahmen.

Für Sachspenden des Einzelhandels an steuerbegünstigte Organisationen fällt vom 1. März 2020 bis 31. Dezember 2021 keine Umsatzsteuer an.


zuletzt aktualisiert: 25.03.2021

Anbieter:Ministerium der Finanzen und für Europa
Themen: Arbeit und Wirtschaft
Schlagwörter: Finanzen, Steuer