Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug nicht in vollem Umfang den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO entspricht.

Eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug nicht in vollem Umfang den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO entspricht.
zuletzt aktualisiert: 30.09.2021
Anbieter: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Themen: Reisen und Verkehr Schlagwörter: Kraftfahrzeug, Sachverständige