Onlinezugangsgesetz

Dargestellt ist eine Paragrafenzeichen.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet alle Behörden aus Bund, Ländern und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch anzubieten.

Hier finden Sie nützliche Informationen zu Hintergrund und Sachstand sowie Handlungshilfen und Kontakte.

Dargestellt ist eine Paragrafenzeichen.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet alle Behörden aus Bund, Ländern und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch anzubieten.

Hier finden Sie nützliche Informationen zu Hintergrund und Sachstand sowie Handlungshilfen und Kontakte.


zuletzt aktualisiert: 27.08.2020

Anbieter:Ministerium des Innern und für Kommunales
Themen: Verwaltung und Organisation
Schlagwörter: Internet